Rechtswidrige Versetzung und ihre Folgen

Auch eine ungerechtfertigte Versetzung kann Ursache für eine psychische Erkrankung am Arbeitsplatz und daraus folgender Arbeitsunfähigkeit sein.Häufiger genannt werden Mobbing, übermäßiger Leistungsdruck oder persönliche Angriffe aufgrund Zugehörigkeit zu einer Minderheit. Liegt eine offensichtliche Diskriminierung oder ein Angriff auf die persönliche Integrität vor, so zahlt es sich durchaus aus, sich zur Wehr zu setzen und notfalls auch vor Gericht zu gehen.
Ich habe hier in diesem Blog schon über Mobbing-Fälle berichtet, die wir erfolgreich vertreten haben. Zumeist werden wir bei Fällen aus der Privatwirtschaft zu Rate gezogen, in einem besonderen Fall ging es aber auch um eine Amtshaftungsklage gegen die Republik Österreich.
Umstrukturierung und Zwangsversetzung
Unser Mandant war ein erfahrener, mehrfach ausgezeichneter und engagierter Kriminalbeamter. Im Zuge von Umstrukturierungsmaßnahmen wurde er plötzlich zwangsversetzt und darüber hinaus auch degradiert – von einer Führungskraft zu einem Sachbearbeiter. Das hat den Mann dermaßen getroffen, dass er aufgrund dieser unsachlichen Maßnahmen psychisch erkrankte. Die Folge war Dienstunfähigkeit und er erhielt eine Dienstunfähigkeitspension. Trotz der Belastungen berief er gegen seine Versetzung und erhielt Recht, die Berufungskommission hob die rechtswidrige Versetzung auf. Für den Betroffenen war es allerdings zu spät: er konnte den Dienst wegen Erkrankung nicht mehr antreten.
Nun wandte er sich an unsere Kanzlei und wir haben eine Amtshaftungsklage eingereicht.
Eine Amtshaftung ist die Haftung des Staates für Schäden, die seine Organe in Ausübung ihrer amtlichen Tätigkeit durch ein rechtswidriges Verhalten verursachen.
Da festgestellt wurde, dass die Versetzung des Beamten rechtswidrig durch das Innenministerium erfolgte, haben wir EUR 20.000,- an Schmerzengeld zuzüglich Verdienstentgang in der Vergangenheit und monatliche Rente für die Zukunft gefordert. Wir konnten mit unseren Argumenten das Gericht überzeugen und das für den Betroffenen positive Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen wurde auch rechtskräftig.