Entlassungen dürfen nicht durch rechtswidrige Maßnahmen begründet werden. Dies geht aus einer aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) hervor.
Vor etwas mehr als einem Jahr hat die EU eine Datenschutz-Grundverordnung beschlossen, die eine einheitliche Lösung auf diesem Gebiet vorsieht und für alle Mitgliedstaaten anwendbar ist. In die Pflicht genommen…