Permanente Belästigung oder Beeinträchtigung am Arbeitsplatz durch Dritte, also sogenanntes ‚Mobbing‘ hat nicht nur für die Betroffenen gesundheitliche Folgen, sondern kann auch zu rechtlichen Konsequenzen für den Arbeitgeber führen.
Bund und Gemeinden beschäftigen in Österreich zwei Arten von Personen: Beamte und Vertragsbedienstete. Der Unterschied liegt u.a. in der Art des Dienstrechtes, so unterliegen Beamte einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis mit einem…