Anti-Mobbing-Betriebsvereinbarung

Anti-Mobbing-Betriebsvereinbarung

Was ist Mobbing?

Der Begriff „Mobbing“ wird im Kontext des Arbeitsplatzes verwendet, wenn eine Person von einer oder mehreren Personen systematisch durch häufige negative Handlungen über einen längeren Zeitraum mit dem Ziel oder der Folge den Betroffenen aus dem Dienstverhältnis auszustoßen direkt oder indirekt angegriffen wird und dabei unterlegen ist.

Die Auswirkungen von Mobbing können in puncto Gesundheit und hinsichtlich des Arbeitsplatzes, sowohl für den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber, erheblich sein (z.B. Krankenstände oder Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis).

Betriebsvereinbarung

Der wichtigste Behelf für die Arbeitnehmer eines Betriebes, um ihre Mitwirkungsrechte auszuüben, ist die Betriebsvereinbarung. Der Betriebsrat schließt sie mit dem Betriebsinhaber schriftlich, in durch Gesetze oder Kollektivvertrag vorgegebenen Angelegenheiten, für die Belegschaft ab. Sollte keine Einigung zustande gekommen sein, kann in einigen gesetzlich geregelten Fällen jeder der beiden Seiten eine Zwangsschlichtung beantragen. Bestimmungen aus einer Betriebsvereinbarung sind für Arbeitgeber und Arbeitnehmer unmittelbar rechtsverbindlich.

Möglichkeiten der Prävention und Intervention

Den Arbeitgeber trifft eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Arbeitnehmern, die ihn dazu anhält einerseits präventive Maßnahmen zu setzen, um Mobbing zu verhindern und andererseits bedarfsweise den Betroffenen in der Situation beizustehen.

Es gibt einige mögliche Betriebsvereinbarungen, um in diesem Zusammenhang Arbeitnehmer zu schützen:

  • Allgemeine Ordnungsvorschriften sind generelle Bestimmungen, die das Verhalten der Arbeitnehmer untereinander und gegenüber dem Arbeitgeber regeln können. Sie stellen gewissermaßen einen „Verhaltenskodex“ dar.
  • Maßnahmen zur menschengerechten Arbeitsgestaltung erlauben es den Betrieb so zu organisieren, dass das zwischenmenschliche Konfliktpotenzial möglichst geringgehalten wird.
  • Unter Errichtung eines betrieblichen Beschwerdewesens ist die Einführung spezieller Verfahren für die Ausübung des Beschwerderechts der Arbeitnehmer im Verhältnis zum Arbeitgeber verstanden. Durch eine derartige Betriebsvereinbarung wird den Arbeitnehmern das Recht auf Annahme und Behandlung ihrer Beschwerden eingeräumt.
  • Betriebliche Disziplinarordnungen sind allgemeine Vorschriften für die Ahndung von Vergehen der Arbeitnehmer. In der Regel enthalten sie einerseits eine Aufzählung möglicher Pflichtverletzungen sowie entsprechende Sanktionen, andererseits Verfahrensvorschriften für die Durchführung von Disziplinarverfahren, Verhandlungen und Verhängung von Sanktionen.

Falls Sie Hilfe bei der Erstellung einer Betriebsvereinbarung benötigen, wenden Sie sich gerne an meine Kanzlei.