VfGH: Regelung über Kündigungsfristen- und termine für ArbeiterInnen – nicht verfassungswidrig!
Mit Erkenntnis vom 25.06.2024 zu G 29/2024 hat der VfGH nunmehr entschieden: § 1159 ABGB (Kündigungsfristen für ArbeiterInnen) ist nicht verfassungswidrig!